Liebe SchülerInnen, liebe Erziehungsberechtigte, liebe KollegInnen,
mein Name ist Franziska Röhrl und ich arbeite als Schulpsychologin an der Realschule Hilpoltstein. Zusätzlich unterrichte ich noch die Fächer Mathematik und Informationstechnologie.

Telefonsprechzeit:

Dienstag 9.15 Uhr – 10.00 Uhr
Tel: 09171/817008
E-Mail: roehrl@rea-hip.de
Da sich längere Wartezeiten oft nicht vermeiden lassen, scheuen Sie sich bitte nicht, rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.

Was tut eine Schulpsychologin?

Ich bin Ansprechpartnerin für alle psychologischen Anliegen, die die Schule und das schulische Umfeld betreffen. Dies können zum Beispiel sein:

  • (Lese-)Rechtschreibstörung
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • Prüfungsangst und Schulangst
  • Disziplinprobleme
  • Persönliche Probleme und Krisen
  • Vermittlung von weiterführenden Adressen, z.B. von anderweitigen Beratungseinrichtungen, Psychologen, Fachärzten, Therapeuten, …
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StRin (RS) Franziska Röhrl
Staatliche Schulpsychologin für Realschulen

Was sollte ich über die Beratung bei einer Schulpsychologin wissen?

Als Schulpsychologin unterliege ich einer gesetzlichen Schweigepflicht, ähnlich wie ein Arzt. Die Beratung ist daher stets vertraulich, immer kostenfrei und freiwillig.

Hinweise zu Lese-Rechtschreibstörungen (LRSt)

Wo kann ich eine Testung durchführen lassen?
entweder bei mir als Schulpsychologin oder außerschulisch (z.B. bei einem Kinder- und Jugendpsychiater)

Wie beantrage ich für mein Kind einen Nachteilsausgleich/Notenschutz?
Geben Sie einen schriftlichen Antrag an der Schule ihres Kindes ab. Vorlagen sind im Sekretariat erhältlich. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin bei der Schulpsychologin, denn die Schulleitung braucht ihre Stellungnahme.

Welche Unterlagen braucht die Schulpsychologin?
(Kopien sind ausreichend)

  • Deutsch: aktuelle Heftseite oder Leistungsnachweis
  • Englisch: aktuelle Heftseite oder Leistungsnachweis
  • letztes Zeugnis
  • Jahreszeugnisse der Klassen 1, 2 und 4
  • falls vorhanden, Testwerte bisheriger Testungen (!)

Wie lange gilt ein LRSt-Bescheid?
Bei jedem Schulwechsel benötigen Sie einen neuen Bescheid, den Sie schriftlich beantragen müssen. Beachten Sie zudem das jeweilige Gültigkeitsdatum jeden Bescheids und beantragen Sie vor Ablauf ggf. eine Neuüberprüfung.

Kann ich auf genehmigten Nachteilsausgleich/Notenschutz verzichten?
Ein Rückzug des Antrags auf Maßnahmen ist jeweils spätestens in der ersten Schulwoche eines Schuljahres möglich. Wenn in dieser Woche der Schulleitung kein schriftlicher Antrag auf Beendigung des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes vorgelegt wird, gilt der Bescheid aus den Vorjahren für ein weiteres Schuljahr oder bis zu seinem Ablaufdatum.