Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ich bin als Schulpsychologe für die Oskar-Sembach-Realschule in Lauf und die Geschwister-Scholl-Realschule in Nürnberg zuständig.

Bei sämtlichen Fragen und Anliegen, die im Zusammenhang mit Schule und dem schulischen Umfeld bestehen, möchte ich Ihnen Hilfe und Beratung anbieten.

Mögliche Themen sind beispielsweise:

  • Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben (Lese-Rechtschreib-Störung)
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • Prüfungsängstlichkeit
  • Schulverweigerung (Schulangst, Schulphobie)
  • motivationale Probleme
  • soziale Konflikte
  • Lern- und Arbeitstechniken

Jede Form der Beratung ist dabei vertraulich, freiwillig und kostenlos.

Telefonsprechzeit:                        Freitag von 09:40 bis 11:10 Uhr

Telefon:                                          09123 / 966 466 17

Wenn Sie mir eine E-Mail schreiben wollen, dann klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

E-Mail an Schulpsychologen

Persönliche Gesprächstermine können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.

Ein schönes und erfolgreiches Schuljahr  2025/26  wünscht

Bernhard Röhrl

Hinweise zu Lese-Rechtschreibstörungen (LRSt)

Download des LRS-Nachteilsantrags auf der Formular-Seite

  • Wo kann ich eine Testung durchführen lassen?

entweder bei mir als Schulpsychologin oder außerschulisch (z.B. bei einem Kinder- und Jugendpsychiater)

  • Wie beantrage ich für mein Kind einen Nachteilsausgleich/Notenschutz?

Geben Sie einen schriftlichen Antrag an der Schule ihres Kindes ab. Vorlagen sind im Sekretariat erhältlich. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin bei der SchulpsychologIn, denn die Schulleitung braucht ihre Stellungnahme.

  • Welche Unterlagen braucht die SchulpsychologIn? (Kopien sind ausreichend)

– Deutsch: aktuelle Heftseite oder Leistungsnachweis

– Englisch: aktuelle Heftseite oder Leistungsnachweis

– letztes Zeugnis

– Jahreszeugnisse der Klassen 1, 2 und 4

– falls vorhanden, Testwerte bisheriger Testungen (!)

  • Wie lange gilt ein LRSt-Bescheid?

Bei jedem Schulwechsel benötigen Sie einen neuen Bescheid, den Sie schriftlich beantragen müssen. Beachten Sie zudem das jeweilige Gültigkeitsdatum jeden Bescheids und beantragen Sie vor Ablauf ggf. eine Neuüberprüfung.

  • Kann ich auf genehmigten Nachteilsausgleich/Notenschutz verzichten?

Ein Rückzug des Antrags auf Maßnahmen ist jeweils spätestens in der ersten Schulwoche eines Schuljahres möglich. Wenn in dieser Woche der Schulleitung kein schriftlicher Antrag auf Beendigung des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes vorgelegt wird, gilt der Bescheid aus den Vorjahren für ein weiteres Schuljahr oder bis zu seinem Ablaufdatum.