Anmeldung und Teilnahme
Ihr Kind wird von Ihnen verbindlich für ein gesamtes Schuljahr, an den entsprechenden gewählten Tagen, angemeldet. Für Ihr Kind besteht für das restliche Schuljahr an diesen Tagen Anwesenheits- und Teilnahmepflicht.
Befreiung für einzelne Tage
Befreiungen und Beurlaubungen für einzelne Nachmittage der OGS müssen von der Schulleitung über das Formular des Sekretariats „Antrag auf Befreiung“ drei Tage im Voraus genehmigt werden. Andernfalls ist mit disziplinarischen Maßnahmen der Schule gemäß der Schulordnung zu rechnen.
Entfallen der OGS
Die OGS findet an pädagogischen Nachmittagen (jeden 1. Dienstag im Monat) und an weiteren außerplanmäßigen Ausfällen, die die Schulleitung bestimmt, nicht statt.