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Entstehung und Entwicklung der Einzelinklusion an der GSR
Einzelinklusion wird an der GSR seit dem Schuljahr 2014 durchgeführt. Sie entwickelte sich aus dem Konzept der Partnerklassen.
Im Schuljahr 2017/18 konnte der erste Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Autismus) erfolgreich seinen Realschulabschluss machen. Er ist nun an einer weiterführenden Schule (FOS) und wird dort weiterhin von einer Schulbegleitung unterstützt.
An der GSR sind im Schuljahr 2018/19 insgesamt zehn Kinder in den verschiedenen Jahrgangsstufen, die sonderpädagogisch gefördert werden.
Acht Kinder werden von Schulbegleitern im Unterricht unterstützt:
„Der Schulbegleiter ist eine Person, die während eines Teils oder auch der gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulweges) einen Schüler unterstützt, zum Ausgleich für dessen behinderungsbedingte Beeinträchtigungen.
(Quelle: MSD Handreichung: Gelingensfaktoren für Schulbegleitunghttps)
ABER:
Schulbegleiter sind keine Zweitlehrer, Nachhilfekräfte oder Hausaufgabenbetreuer! Pädagogische, methodisch-didaktische sowie schul- und unterrichtsorganisatorische Vorgaben werden durch die Schulleitung bzw. Lehrkraft festgelegt und sind für den Schulbegleiter verbindlich.
(Quelle: MSD Handreichung: Gelingensfaktoren für Schulbegleitung)
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